Das Wichtigste zuerst
Überblick: Alle Ausweistypen im Vergleich
Die Schweiz kennt verschiedene Aufenthaltsbewilligungen, die je nach Nationalität, Aufenthaltszweck und -dauer vergeben werden. Für deutschsprachige Auswanderer aus der EU/EFTA sind vor allem der B-Ausweis (Aufenthaltsbewilligung) und nach 5 Jahren der C-Ausweis (Niederlassungsbewilligung) relevant. Grenzgänger aus Deutschland erhalten den G-Ausweis.
Alle Bewilligungstypen im Vergleich
| Merkmal | B-Ausweis Empfohlen | C-Ausweis | L-Ausweis | G-Ausweis |
|---|---|---|---|---|
| Gültigkeitsdauer | 1–5 Jahre | Unbefristet | Max. 12 Monate | 5 Jahre |
| Arbeitgeber frei wählen | Eingeschränkt | |||
| Wohnsitz frei wählen | Eingeschränkt | Grenzzone | ||
| Familiennachzug | Eingeschränkt | |||
| Selbständigkeit möglich | Eingeschränkt | |||
| Sozialhilfe-Anspruch | Eingeschränkt | Im Wohnkanton | ||
| Typisch für | Neuzuzüger EU | Nach 5 Jahren | Kurzeinsatz | Pendler DE↔CH |
EU/EFTA vs. Drittstaaten: Die entscheidenden Unterschiede
Die Schweiz unterscheidet grundlegend zwischen EU/EFTA-Angehörigen und Drittstaatenangehörigen (alle anderen). Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der EU gibt EU/EFTA-Bürgern weitreichende Rechte:
- Recht auf Einreise und Aufenthalt ohne Visum (bis 3 Monate)
- Recht auf Erwerbstätigkeit – als Angestellter oder Selbständiger
- Gleiche Arbeitsbedingungen wie Schweizer Arbeitnehmende
- Kein Kontingent – die Anzahl der Bewilligungen ist nicht begrenzt
- Familiennachzug auch für Nicht-EU-Angehörige des Ehegatten
Drittstaaten (z.B. Türkei, Balkan, nicht-EU)
B-Ausweis – Die Aufenthaltsbewilligung
Der B-Ausweis ist die erste Aufenthaltsbewilligung für Neuzuzüger aus der EU/EFTA. Er berechtigt zu Wohnsitz und Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Die Gültigkeitsdauer ist an den Arbeitsvertrag geknüpft:
- Arbeitsvertrag ≥ 1 Jahr: 5-jährige Bewilligung (danach verlängerbar)
- Arbeitsvertrag < 1 Jahr: Bewilligung für die Vertragsdauer + 6 Monate
- Stellensuchend: 6-monatige Bewilligung, verlängerbar bei Nachweis von Bemühungen
- Selbständig: 5-jährige Bewilligung bei nachgewiesener Tätigkeit
Mit dem B-Ausweis kannst du den Arbeitgeber und den Wohnkanton frei wechseln. Theoretisch musst du jede Wohnsitzänderung dem Migrationsamt melden; in der Praxis läuft das über die neue Gemeinde automatisch.
Familiennachzug mit B-Ausweis
C-Ausweis – Die Niederlassungsbewilligung
Der C-Ausweis ist der «goldene Status» in der Schweiz: eine unbefristete Niederlassungsbewilligung, die nahezu alle Rechte eines Schweizer Bürgers gewährt – ohne Einbürgerung.
- EU/EFTA-Bürger: Anspruch nach 5 Jahren ordnungsgemässem Aufenthalt
- Drittstaaten: In der Regel nach 10 Jahren (je nach Herkunftsland)
- Kein Kanton mehr: Gültig für die gesamte Schweiz
- Arbeitgeber- und Wohnortwechsel: Vollständig frei
- Sozialhilfe: Voller Anspruch
[FAKT PRÜFEN: Integrationskriterien C-Ausweis]
L-Ausweis – Der Kurzaufenthalter
Der L-Ausweis (Kurzaufenthaltsbewilligung) ist für Aufenthalte bis maximal 12 Monate gedacht, beispielsweise für Saisonarbeit, befristete Projekte oder Entsendungen. Er ist an einen spezifischen Arbeitgeber und Kanton gebunden und kann in der Regel nicht verlängert werden.
G-Ausweis – Der Grenzgängerausweis
Der G-Ausweis ist für Personen, die in einem Grenzgebiet (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Liechtenstein) wohnen und in der Schweiz arbeiten – ohne ihren Hauptwohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Der Grenzgänger muss in der Regel täglich (oder zumindest einmal pro Woche) in seinen Wohnkanton zurückkehren.
Ausführlicher Grenzgänger-Guide →Ci-Ausweis – EG/EFTA Aufenthaltsausweis mit Erwerbstätigkeit
Der Ci-Ausweis ist ein Sonderfall: Er wird ausgestellt für Familienangehörige von Diplomaten oder Beamten internationaler Organisationen, die in der Schweiz leben und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten.
Familiennachzug – Die Familie in die Schweiz holen
Der Familiennachzug ist ein zentrales Thema für auswandernde Familien. Grundsätzlich gilt:
- Ehegatte / eingetragener Partner: Volles Recht auf Nachzug
- Kinder unter 18 Jahren: Recht auf Nachzug
- Kinder 18–21 Jahre: Nur unter Voraussetzungen (kein eigener Haushalt, finanzielle Abhängigkeit)
- Eltern / Grosseltern: Nur bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit
Der Antrag auf Familiennachzug muss innerhalb von 5 Jahren gestellt werden, für Kinder über 12 Jahre innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des eigenen Aufenthaltstitels.
Vollständiger Guide zum Familiennachzug →Ablauf & Fristen
- Wohnung gefunden und Einzugsdatum festgelegt
- Anmeldung bei der Gemeinde (innerhalb von 14 Tagen nach Einzug) – mitbringen: Reisepass/Ausweis, Mietvertrag, Lichtbild
- Antrag beim Migrationsamt – die Gemeinde leitet die Daten weiter, oder du stellst den Antrag direkt
- Dokumente einreichen: Arbeitsvertrag, Lohnnachweis, Mietvertrag, ggf. Familienstammbuch
- Ausweis erhalten: nach 2–8 Wochen per Post oder Abholung
Frist beachten!
Kosten & Gebühren
Die Gebühren für Aufenthaltsbewilligungen variieren je nach Kanton und Ausweistyp. Als Richtwerte [FAKT PRÜFEN: aktuelle Gebührenverordnung]:
- Erstausstellung B-Ausweis: CHF 65–120
- Verlängerung B-Ausweis: CHF 65–100
- C-Ausweis (Erstausstellung): CHF 85–150
- G-Ausweis: CHF 65–100
- Familiennachzug (pro Person): CHF 65–120
- Gemeindegebühren (Anmeldegebühr): CHF 20–80