Finanzen · Familie

Kindergeld in der Schweiz: die Familienzulagen 2026

Das Schweizer Kindergeld, Geburtszulagen, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub: wie viel ihr bekommt, wo es am meisten gibt und wie der Antrag läuft – mit Rechenbeispielen.

Wer mit Kindern in die Schweiz zieht, bekommt ab dem ersten Lohn Familienzulagen – das Schweizer Gegenstück zum Kindergeld. Sie kommen nicht von einer Familienkasse, sondern mit dem Lohn vom Arbeitgeber. Und weil jeder Kanton mehr als das Minimum zahlen darf, kann der gleiche Job in einem anderen Kanton für eure Familie mehrere tausend Franken pro Jahr mehr bedeuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderzulage: mindestens CHF 215 pro Kind und Monat, bis zum 16. Geburtstag.
  • Ausbildungszulage: mindestens CHF 268 pro Monat für Kinder in Ausbildung, längstens bis zum 25. Geburtstag.
  • Kanton entscheidet: Viele Kantone zahlen mehr. Massgebend ist meist der Sitz des Arbeitgebers.
  • Antrag: läuft für Angestellte über den Arbeitgeber – ab dem ersten Arbeitstag.
  • Baby: 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung (80 % des Lohns), 2 Wochen Vaterschaftsurlaub, in einigen Kantonen eine Geburtszulage.

Mindestbeträge 2026

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) legt Mindestansätze fest, die jeder Kanton einhalten muss. Seit 2025 betragen sie:

ZulageMindestens pro MonatFür wen
KinderzulageCHF 215Kinder bis 16 Jahre
AusbildungszulageCHF 268Kinder in Ausbildung, ab 15 bzw. 16 Jahren bis höchstens 25

Alle Kantone im Vergleich (2026)

Beträge in CHF pro Kind und Monat. Wo zwei Werte stehen, ist die Zulage gestaffelt – siehe Bemerkung.

KantonKinderzulageAusbildungszulageBemerkung
Aargau (AG)225278
Appenzell Ausserrhoden (AR)230280
Appenzell Innerrhoden (AI)245298
Basel-Landschaft (BL)215268
Basel-Stadt (BS)275325
Bern (BE)250310
Freiburg (FR)265 / 285325 / 345höher ab dem 3. Kind · Geburtszulage CHF 1500
Genf (GE)311 / 411415 / 515höher ab dem 3. Kind · Geburtszulage
Glarus (GL)215268
Graubünden (GR)240290
Jura (JU)275325Geburts-/Adoptionszulage CHF 1500
Luzern (LU)215 / 260268Kinderzulage höher ab 12 Jahren · Geburtszulage CHF 1075
Neuenburg (NE)240 / 270320 / 350höher ab dem 3. Kind · Geburtszulage CHF 1200
Nidwalden (NW)258311
Obwalden (OW)220270
Schaffhausen (SH)230290
Schwyz (SZ)230280
Solothurn (SO)215268
St. Gallen (SG)245298
Tessin (TI)215268
Thurgau (TG)215280
Uri (UR)240290Geburts-/Adoptionszulage CHF 1200
Waadt (VD)322 / 365425 / 468höher ab dem 3. Kind · Geburtszulage
Wallis (VS)327 / 435477 / 585höher ab dem 3. Kind · Geburtszulage
Zug (ZG)330330 / 385Ausbildungszulage höher ab 18 Jahren
Zürich (ZH)215 / 268268Kinderzulage höher ab 12 Jahren

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), «Arten und Ansätze der Familienzulagen», Stand 12.12.2025. Einzelne Kantone kennen zusätzliche Sonderregeln – im Zweifel gibt die kantonale Familienausgleichskasse verbindlich Auskunft.

Beispiel: Familie mit 2 Kindern (6 und 9 Jahre)

Arbeitgeber im KantonPro MonatPro Jahr
Basel-Landschaft, Zürich, LuzernCHF 430CHF 5'160
AargauCHF 450CHF 5'400
BernCHF 500CHF 6'000
Basel-StadtCHF 550CHF 6'600
ZugCHF 660CHF 7'920

Bei der Jobwahl mitdenken

Zwischen dem Minimum und Zug liegen bei zwei Kindern CHF 2'760 pro Jahr. Weil der Kanton des Arbeitgebers zählt, lohnt sich der Blick darauf schon beim Jobangebot.

Beispiel 2: Familie mit 3 Kindern (4, 13 und 17 Jahre, das älteste in der Lehre)

  • Arbeitgeber in Zürich: CHF 215 (4 J.) + CHF 268 (13 J., ab 12 Jahren höher) + CHF 268 (Ausbildung) = CHF 751 pro Monat, CHF 9'012 pro Jahr.
  • Arbeitgeber in Bern: CHF 250 + 250 + 310 = CHF 810 pro Monat, CHF 9'720 pro Jahr.

Vergleich mit dem deutschen Kindergeld

Deutschland 2026Schweiz 2026
Betrag pro Kind und MonatEUR 259mind. CHF 215, je nach Kanton mehr
Für ältere Kindergleich, bis 18 bzw. 25 in AusbildungAusbildungszulage mind. CHF 268, bis 25
Wer zahlt?FamilienkasseArbeitgeber über die Familienausgleichskasse
Steuersteuerfrei (Günstigerprüfung mit Kinderfreibetrag)steuerbares Einkommen; dafür Kinderabzüge bei den Steuern

Auf den ersten Blick sind die Beträge ähnlich. Der grosse Unterschied liegt beim Drumherum: In der Schweiz gibt es hohe Kinderabzüge bei den Steuern, einen Abzug für Kinderbetreuungskosten und in vielen Kantonen Prämienverbilligung für die Krankenkasse der Kinder. Umgekehrt fehlen ein Elterngeld wie in Deutschland und eine beitragsfreie Familienversicherung.

Familienkasse informieren!

Meldet der deutschen Familienkasse den Umzug und den neuen Arbeitgeber schriftlich. Wer weiter Kindergeld bezieht, obwohl kein Anspruch mehr besteht, muss es zurückzahlen. Ein Musterschreiben findet ihr im Familien-Starterpaket.

Ein Baby in der Schweiz: Geburtszulage und Elternurlaub

Viele Familien bekommen in der Schweiz Nachwuchs. Das ist finanziell geregelt:

  • Geburts- oder Adoptionszulage: Einmalig in einigen Kantonen, z. B. Freiburg und Jura CHF 1'500, Neuenburg und Uri CHF 1'200, Luzern CHF 1'075 (siehe Tabelle).
  • Kinderzulage ab Geburt: Ab dem Geburtsmonat zahlt der Arbeitgeber die Kinderzulage – Geburtsurkunde einreichen.
  • Mutterschaftsentschädigung: 14 Wochen (98 Tage), 80 % des durchschnittlichen Lohns, höchstens CHF 220 pro Tag. Voraussetzung: 9 Monate versichert und davon mindestens 5 Monate erwerbstätig vor der Geburt – Zeiten in Deutschland bzw. der EU zählen mit.
  • Vaterschaftsurlaub: 2 Wochen (14 Taggelder) innert 6 Monaten nach der Geburt, ebenfalls 80 % des Lohns, höchstens CHF 220 pro Tag. Tageweise oder am Stück.
  • Krankenkasse: Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt keine Franchise und kein Selbstbehalt für die meisten Leistungen.

Rechenbeispiel Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung (Tageslohn = Monatslohn ÷ 30):

Monatslohn bruttoTaggeld (80 %)Mutterschaft 98 TageVaterschaft 14 Tage
CHF 5'000CHF 133.33CHF 13'067CHF 1'867
CHF 6'000CHF 160.00CHF 15'680CHF 2'240
CHF 8'250CHF 220.00CHF 21'560CHF 3'080
CHF 10'000CHF 220.00CHF 21'560CHF 3'080

Ab einem Monatslohn von CHF 8'250 ist das Höchst-Taggeld von CHF 220 erreicht. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr (z. B. 100 % oder länger) – schaut in euren Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag. Quelle: AHV/IV, Merkblatt 6.02 Mutterschaftsentschädigung (Stand 1.1.2025).

Kein Elterngeld wie in Deutschland

Eine bezahlte Elternzeit über 14 bzw. 2 Wochen hinaus gibt es auf Bundesebene nicht. Viele Mütter reduzieren danach ihr Pensum – Teilzeit ist in der Schweiz sehr verbreitet. Einige Arbeitgeber und Kantone (z. B. für Staatsangestellte) bieten längere Urlaube.

Wer hat Anspruch?

  • Angestellte mit einem Einkommen von mindestens CHF 630 pro Monat (CHF 7'560 pro Jahr) – auch in Teilzeit.
  • Selbständige – sie melden sich direkt bei ihrer Familienausgleichskasse.
  • Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Anspruch haben.

Pro Kind gibt es nur eine Zulage, auch wenn beide Eltern arbeiten. Zahlt der Kanton des zweiten Elternteils mehr, wird die Differenz ausgeglichen. Die Reihenfolge regelt Art. 7 FamZG: Vorrang hat, wer erwerbstätig ist, dann wer die elterliche Sorge hat, dann wer überwiegend mit dem Kind zusammenlebt, dann wer im Wohnkanton des Kindes arbeitet.

Ein Elternteil arbeitet noch in Deutschland?

Arbeitet ein Elternteil in der Schweiz und der andere in Deutschland, regeln die EU-Koordinationsregeln, welches Land vorrangig zahlt – das andere zahlt gegebenenfalls eine Differenz. Details im Ratgeber Familienzulagen beantragen.

So beantragt ihr die Familienzulagen

  1. Formular beim Arbeitgeber anfordern – meist am ersten Arbeitstag oder über die Personalabteilung.
  2. Unterlagen beilegen: Geburtsurkunden bzw. Familienbüchlein, Ausweis/Bewilligung, bei Kindern ab 16 eine Ausbildungsbestätigung.
  3. Angaben zum anderen Elternteil machen (Arbeitgeber, Land, Einkommen) – damit die Kasse prüft, wer vorrangig zahlt.
  4. Auszahlung erfolgt monatlich mit dem Lohn – prüft die erste Lohnabrechnung.

Nicht vergessen

Nachzahlungen sind höchstens fünf Jahre rückwirkend möglich (Art. 24 ATSG). Reicht den Antrag trotzdem direkt mit Stellenantritt ein – dann kommt das Geld ab dem ersten Lohn.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld in der Schweiz 2026?
Bundesweit gilt ein Minimum von CHF 215 pro Kind und Monat (Kinderzulage bis 16 Jahre) und CHF 268 (Ausbildungszulage, längstens bis 25 Jahre). Viele Kantone zahlen mehr – bis über CHF 400 pro Monat.
Welcher Kanton ist massgebend?
Grundsätzlich der Kanton, in dem der Betrieb des Arbeitgebers liegt – nicht zwingend euer Wohnkanton. Wer in Zürich wohnt und in Zug arbeitet, erhält in der Regel die Zuger Ansätze.
Bekommen wir die Zulage doppelt, wenn beide Eltern arbeiten?
Nein. Pro Kind wird nur eine Zulage ausbezahlt. Zahlt der Kanton des anderen Elternteils mehr, gibt es eine Differenzzahlung.
Bekommen wir weiter deutsches Kindergeld?
Wenn die ganze Familie in der Schweiz wohnt und hier arbeitet, in der Regel nicht. Arbeitet ein Elternteil weiter in Deutschland, kann Deutschland vorrangig zuständig sein oder eine Differenz zahlen. Meldet den Umzug unbedingt der Familienkasse – sonst drohen Rückforderungen.
Muss ich die Familienzulagen versteuern?
Ja. Familienzulagen werden mit dem Lohn ausbezahlt und gelten als steuerbares Einkommen. Bei der Quellensteuer sind sie im Lohn enthalten.
Gibt es eine Mindestgrenze beim Einkommen?
Ja. Anspruch hat, wer mindestens CHF 7'560 pro Jahr bzw. CHF 630 pro Monat verdient – also auch bei kleinen Teilzeitpensen.
Zählen meine Arbeitsjahre in Deutschland für die Mutterschaftsentschädigung?
Ja. Für die Voraussetzung von 9 Monaten Versicherung und 5 Monaten Erwerbstätigkeit vor der Geburt werden Zeiten in EU/EFTA-Staaten angerechnet. Wer kurz vor der Geburt in die Schweiz zieht und hier arbeitet, kann deshalb Anspruch haben.

Quellen: Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG); BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen (Stand 12.12.2025); AHV/IV-Merkblätter 6.02 (Mutterschaft) und 6.04 (Vaterschaft); Bundesagentur für Arbeit, Kindergeld 2026. Stand Oktober 2026.