Bewilligung

B-Ausweis – die Aufenthaltsbewilligung

Für die meisten deutschen Familien der erste Schweizer Ausweis. So bekommt ihr ihn – und was er erlaubt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen: EU/EFTA-Bürger mit Arbeitsvertrag ab 12 Monaten oder unbefristet, Selbständige und Nichterwerbstätige mit genügend Geld und Krankenversicherung.
  • Gültigkeit: 5 Jahre, verlängerbar.
  • Anmeldung: innert 14 Tagen nach Ankunft bei der Wohngemeinde – vor dem ersten Arbeitstag.
  • Familie: Ehegatte und Kinder unter 21 erhalten ebenfalls eine Bewilligung und dürfen arbeiten.

Voraussetzungen

Als Deutscher hast du dank Personenfreizügigkeit einen Rechtsanspruch auf den B-Ausweis, wenn eine dieser Situationen zutrifft:

  • Angestellt: Arbeitsvertrag mit einer Dauer von mindestens 12 Monaten oder unbefristet.
  • Selbständig: Nachweis einer effektiven selbständigen Tätigkeit (z. B. Handelsregistereintrag, Geschäftsplan, Kundenverträge).
  • Nicht erwerbstätig (z. B. Rentner, Studierende): ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung.

Vertrag kürzer als 12 Monate?

Dann gibt es keinen B-, sondern einen L-Ausweis für die Dauer des Vertrags.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Arbeitsvertrag unterschreiben – er ist die Grundlage für die Bewilligung.
  2. Wohnung finden – ohne Schweizer Adresse keine Anmeldung. Tipps zur Wohnungssuche
  3. Einreisen – mit gültigem Pass oder Personalausweis.
  4. Innert 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden (Einwohnerkontrolle) – auf jeden Fall vor Stellenantritt. So läuft die Anmeldung
  5. Prüfung durch das kantonale Migrationsamt – die Gemeinde leitet deine Angaben weiter.
  6. Biometrische Daten – in vielen Kantonen wirst du für Foto und Unterschrift aufgeboten.
  7. Ausweis per Post – bis dahin gilt deine Anmeldebestätigung.

Unterlagen (übliche Liste)

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis – für jedes Familienmitglied
  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers
  • Mietvertrag bzw. Wohnungsnachweis
  • Passfoto (je nach Gemeinde)
  • Für die Familie: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Sorgerechtsnachweis

Die genaue Liste und die Gebühren legt der Kanton fest. Am besten vorab auf der Website der Wohngemeinde nachsehen.

Familie & Kinder

Ziehst du mit Partner und Kindern um, meldet ihr euch gemeinsam an. Ehegatte und Kinder unter 21 erhalten eine Bewilligung mit gleicher Gültigkeit – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Dein Partner darf ohne zusätzliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Wichtig ist eine Wohnung, die für die ganze Familie angemessen ist. Alles Weitere: Familiennachzug.

Rechte & Pflichten mit B-Ausweis

  • Job und Wohnort frei wechseln – auch in einen anderen Kanton. Ein Umzug muss innert 14 Tagen bei der neuen Gemeinde gemeldet werden.
  • Quellensteuer: Mit B-Ausweis wird die Steuer in der Regel direkt vom Lohn abgezogen. Mehr zu Steuern
  • Krankenversicherung: Pflicht innert 3 Monaten nach Zuzug, für alle Familienmitglieder. Zur Krankenversicherung
  • Nach 5 Jahren: Deutsche erhalten in der Regel den C-Ausweis.

Beispiel: Familie Keller zieht nach Basel-Landschaft

So läuft es typischerweise ab – vom Vertrag bis zum Ausweis:

WannWas passiert
MärzPapa unterschreibt einen unbefristeten Vertrag bei einem Pharma-Unternehmen in Basel. Mama arbeitet in Deutschland weiter, bis die Kinder umziehen.
April – MaiWohnungssuche im Baselbiet, Bewerbungsdossier mit Arbeitsvertrag, Lohnnachweis und SCHUFA-Auskunft (als Ersatz für den Schweizer Betreibungsauszug).
JuniMietvertrag für eine 4,5-Zimmer-Wohnung ab 1. Juli. Schule und Kindergarten der Gemeinde kontaktiert.
JuliUmzug der ganzen Familie, Anmeldung bei der Gemeinde in der ersten Woche – alle vier gemeinsam. Krankenkasse für alle abgeschlossen.
AugustTermin für biometrische Daten, Schulstart der Kinder Mitte August, Papa beginnt den Job.
SeptemberDie B-Ausweise der ganzen Familie kommen per Post. Mama sucht eine Stelle – sie darf ohne eigene Bewilligung arbeiten.

Was kostet der B-Ausweis?

Die Gebühren legt der Kanton fest. Für EU/EFTA-Bürger sind sie gesetzlich begrenzt und liegen in der Regel in einem tiefen zweistelligen Frankenbetrag pro Person; für Kinder meist darunter. Dazu kommen eventuell Gebühren der Gemeinde für die Anmeldung. Die genauen Beträge findet ihr auf der Website eures Migrationsamts.

Was passiert bei Jobverlust oder Jobwechsel?

  • Jobwechsel: Kein Problem. Ihr müsst nichts beantragen – der B-Ausweis ist nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden.
  • Unfreiwillige Arbeitslosigkeit: Meldet euch sofort beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum). Wer mindestens 12 Monate Beiträge bezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung – Beitragszeiten in Deutschland können unter Umständen angerechnet werden.
  • Lange Arbeitslosigkeit: Ist jemand länger als 12 Monate ununterbrochen arbeitslos, kann der Kanton die Bewilligung bei der Verlängerung auf ein Jahr begrenzen oder widerrufen. Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit nach weniger als 12 Monaten Beschäftigung gelten strengere Regeln.
  • Sozialhilfe: Ein dauerhafter Bezug kann die Bewilligung gefährden. Lasst euch früh beraten.

B, L, C, G – der Vergleich

AusweisFür wenGültigSteuern
LVertrag 3 bis unter 12 MonateDauer des VertragsQuellensteuer
BVertrag ab 12 Monaten oder unbefristet5 Jahremeist Quellensteuer
CDeutsche nach 5 Jahren Aufenthaltunbefristet (Kontrollfrist)Steuererklärung
GWohnen in DE, arbeiten in CH5 Jahre bzw. Vertragsdauerje nach Abkommen

Checkliste für die Familie

  • Unbefristeter Vertrag oder Vertrag ab 12 Monaten liegt vor
  • Pässe oder Personalausweise aller Familienmitglieder gültig (mindestens noch einige Monate)
  • Internationale Geburts- und Heiratsurkunden vom Standesamt bestellt
  • Mietvertrag für eine Wohnung, die für alle reicht
  • Abmeldung in Deutschland geplant
  • Termin bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen nach Ankunft
  • Krankenkasse für alle innert 3 Monaten
  • Schule bzw. Kindergarten kontaktiert

Häufige Fragen

Wie lange ist der B-Ausweis gültig?
Für EU/EFTA-Bürger mit einem Arbeitsvertrag ab 12 Monaten oder unbefristet: 5 Jahre. Danach wird er verlängert, sofern die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.
Darf ich schon vor dem Ausweis anfangen zu arbeiten?
Ja. Für EU/EFTA-Bürger genügt die Anmeldung bei der Gemeinde vor Stellenantritt. Die Ausweiskarte kommt später per Post.
Muss ich für den B-Ausweis Deutsch oder eine Landessprache nachweisen?
Nein, nicht für die Erteilung des B-Ausweises als EU/EFTA-Bürger.
Was passiert, wenn ich meinen Job verliere?
Der B-Ausweis fällt nicht automatisch weg. Meldest du dich beim RAV und suchst aktiv, bleibt dein Aufenthalt in der Regel gesichert. Bei langer Arbeitslosigkeit kann der Kanton die Verlängerung prüfen.

Quellen: Staatssekretariat für Migration (SEM), Kanton Zürich – Aufenthalt für EU/EFTA-Staatsangehörige. Stand: Oktober 2026.