Das Wichtigste in Kürze
- Wer: Ehegatte, Kinder unter 21 – und ältere Kinder, Eltern oder Grosseltern, wenn du ihnen Unterhalt gewährst.
- Bedingung: eine für die ganze Familie angemessene Wohnung.
- Bewilligung: gleiche Dauer wie deine eigene.
- Arbeit: Partner und Kinder dürfen in der Schweiz arbeiten.
- Fristen: keine – für EU/EFTA-Bürger.
Wer darf mitkommen?
- Ehegatte bzw. eingetragener Partner – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
- Kinder unter 21 Jahren – auch Kinder des Ehegatten.
- Ältere Kinder, denen du Unterhalt gewährst (z. B. im Studium).
- Eltern und Grosseltern – ebenfalls nur, wenn du ihnen Unterhalt gewährst.
Bedingung: angemessene Wohnung
Die Wohnung muss für die ganze Familie angemessen sein. Was das genau heisst, beurteilt der Kanton – eine 2-Zimmer-Wohnung für vier Personen wird oft kritisch gesehen. Für eine Familie mit zwei Kindern sind 4 bis 4½ Zimmer üblich. So findet ihr eine Wohnung.
Tipp für Familien
Unterlagen
- Pass oder Personalausweis aller Familienmitglieder
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bei getrennten Eltern: Sorgerechtsnachweis bzw. Einverständnis des anderen Elternteils
- Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung
- Arbeitsvertrag des erwerbstätigen Elternteils
Urkunden rechtzeitig besorgen
Darf mein Partner arbeiten?
Ja. Ehegatten und Kinder, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden, haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Eine separate Arbeitsbewilligung ist nicht nötig. Tipps zur Jobsuche
Gemeinsam oder nacheinander?
Beides ist möglich. Viele Familien ziehen gemeinsam um, damit die Kinder direkt zum Schuljahresbeginn starten. Andere schicken einen Elternteil vor, der Wohnung und Job organisiert. Da es für EU/EFTA-Bürger keine Nachzugsfrist gibt, könnt ihr das nach Schule und Wohnung planen. Schule & Kinderbetreuung
Drei typische Familien – drei Wege
1. Beide Eltern Deutsche, zwei Kinder
Ein Elternteil hat den Arbeitsvertrag. Die ganze Familie meldet sich gemeinsam an und erhält B-Ausweise mit gleicher Gültigkeit. Der andere Elternteil darf sofort arbeiten. Einfacher geht es nicht.
2. Papa Deutscher, Mama aus einem Drittstaat, gemeinsames Kind
Weil der Vater EU-Bürger ist, gilt für Mutter und Kind der Familiennachzug nach Freizügigkeitsabkommen – ohne Fristen, mit Recht auf Arbeit. Lebt die Mutter heute ausserhalb der EU, braucht sie unter Umständen ein Visum für die Einreise; das läuft über die Schweizer Vertretung. Plant dafür mehrere Monate ein.
3. Patchwork: Kind aus früherer Beziehung
Auch Kinder des Ehegatten unter 21 dürfen mit. Lebt der andere leibliche Elternteil in Deutschland, braucht ihr in der Regel dessen schriftliches Einverständnis bzw. einen Nachweis des Sorgerechts. Klärt das früh – es ist oft der Punkt, der am längsten dauert.
Zeitplan: wann was besorgen?
| Vorlauf | Aufgabe |
|---|---|
| 4–6 Monate vorher | Internationale Urkunden beim Standesamt bestellen, Sorgerechtsfragen klären, bei Drittstaatsangehörigen Visumsfrage mit der Gemeinde bzw. dem Migrationsamt klären |
| 3 Monate vorher | Wohnung für die ganze Familie suchen, Schule und Kita anfragen |
| 1 Monat vorher | Abmeldung in Deutschland vorbereiten, Familienkasse informieren |
| Nach Ankunft | Gemeinsame Anmeldung innert 14 Tagen, Krankenkasse für alle innert 3 Monaten |
Was die Kinder brauchen
- Eigener gültiger Ausweis (Kinderreisepass oder Personalausweis)
- Geburtsurkunde, am besten international
- Impfausweis für Schule und Kinderarzt
- Letzte Zeugnisse bzw. Berichte aus Kita oder Schule
- Eigene Krankenversicherung in der Schweiz
Häufige Fragen
Gibt es eine Frist für den Familiennachzug?
Mein Partner hat keinen EU-Pass – darf er mitkommen?
Wir sind nicht verheiratet – was gilt?
Müssen die Kinder Deutsch- oder Schulnachweise bringen?
Quellen: Staatssekretariat für Migration (SEM), FAQ Personenfreizügigkeit; Kanton Zürich, Aufenthalt EU/EFTA. Stand: Oktober 2026.