Bewilligung · Familie

Familiennachzug – gemeinsam in die Schweiz

Partner und Kinder dürfen mit: Was ihr als deutsche Familie wirklich braucht – und welche Fristen für euch nicht gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer: Ehegatte, Kinder unter 21 – und ältere Kinder, Eltern oder Grosseltern, wenn du ihnen Unterhalt gewährst.
  • Bedingung: eine für die ganze Familie angemessene Wohnung.
  • Bewilligung: gleiche Dauer wie deine eigene.
  • Arbeit: Partner und Kinder dürfen in der Schweiz arbeiten.
  • Fristen: keine – für EU/EFTA-Bürger.

Wer darf mitkommen?

  • Ehegatte bzw. eingetragener Partner – unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
  • Kinder unter 21 Jahren – auch Kinder des Ehegatten.
  • Ältere Kinder, denen du Unterhalt gewährst (z. B. im Studium).
  • Eltern und Grosseltern – ebenfalls nur, wenn du ihnen Unterhalt gewährst.

Bedingung: angemessene Wohnung

Die Wohnung muss für die ganze Familie angemessen sein. Was das genau heisst, beurteilt der Kanton – eine 2-Zimmer-Wohnung für vier Personen wird oft kritisch gesehen. Für eine Familie mit zwei Kindern sind 4 bis 4½ Zimmer üblich. So findet ihr eine Wohnung.

Tipp für Familien

Ihr könnt mit einer Übergangslösung starten – entscheidend ist, dass die Wohnung bei der Anmeldung für alle reicht. Klärt bei einer kleineren Startwohnung vorab mit der Gemeinde, ob sie akzeptiert wird.

Unterlagen

  • Pass oder Personalausweis aller Familienmitglieder
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Bei getrennten Eltern: Sorgerechtsnachweis bzw. Einverständnis des anderen Elternteils
  • Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung
  • Arbeitsvertrag des erwerbstätigen Elternteils

Urkunden rechtzeitig besorgen

Bestellt internationale bzw. mehrsprachige Auszüge beim deutschen Standesamt schon vor dem Umzug. Manche Gemeinden verlangen beglaubigte Kopien – fragt vorab nach.

Darf mein Partner arbeiten?

Ja. Ehegatten und Kinder, die im Rahmen des Familiennachzugs zugelassen wurden, haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Eine separate Arbeitsbewilligung ist nicht nötig. Tipps zur Jobsuche

Gemeinsam oder nacheinander?

Beides ist möglich. Viele Familien ziehen gemeinsam um, damit die Kinder direkt zum Schuljahresbeginn starten. Andere schicken einen Elternteil vor, der Wohnung und Job organisiert. Da es für EU/EFTA-Bürger keine Nachzugsfrist gibt, könnt ihr das nach Schule und Wohnung planen. Schule & Kinderbetreuung

Drei typische Familien – drei Wege

1. Beide Eltern Deutsche, zwei Kinder

Ein Elternteil hat den Arbeitsvertrag. Die ganze Familie meldet sich gemeinsam an und erhält B-Ausweise mit gleicher Gültigkeit. Der andere Elternteil darf sofort arbeiten. Einfacher geht es nicht.

2. Papa Deutscher, Mama aus einem Drittstaat, gemeinsames Kind

Weil der Vater EU-Bürger ist, gilt für Mutter und Kind der Familiennachzug nach Freizügigkeitsabkommen – ohne Fristen, mit Recht auf Arbeit. Lebt die Mutter heute ausserhalb der EU, braucht sie unter Umständen ein Visum für die Einreise; das läuft über die Schweizer Vertretung. Plant dafür mehrere Monate ein.

3. Patchwork: Kind aus früherer Beziehung

Auch Kinder des Ehegatten unter 21 dürfen mit. Lebt der andere leibliche Elternteil in Deutschland, braucht ihr in der Regel dessen schriftliches Einverständnis bzw. einen Nachweis des Sorgerechts. Klärt das früh – es ist oft der Punkt, der am längsten dauert.

Zeitplan: wann was besorgen?

VorlaufAufgabe
4–6 Monate vorherInternationale Urkunden beim Standesamt bestellen, Sorgerechtsfragen klären, bei Drittstaatsangehörigen Visumsfrage mit der Gemeinde bzw. dem Migrationsamt klären
3 Monate vorherWohnung für die ganze Familie suchen, Schule und Kita anfragen
1 Monat vorherAbmeldung in Deutschland vorbereiten, Familienkasse informieren
Nach AnkunftGemeinsame Anmeldung innert 14 Tagen, Krankenkasse für alle innert 3 Monaten

Was die Kinder brauchen

  • Eigener gültiger Ausweis (Kinderreisepass oder Personalausweis)
  • Geburtsurkunde, am besten international
  • Impfausweis für Schule und Kinderarzt
  • Letzte Zeugnisse bzw. Berichte aus Kita oder Schule
  • Eigene Krankenversicherung in der Schweiz

Häufige Fragen

Gibt es eine Frist für den Familiennachzug?
Für EU/EFTA-Bürger nicht. Die Fristen von 5 Jahren bzw. 12 Monaten (für Kinder über 12) gelten nur für Drittstaatsangehörige ohne EU-Bezug.
Mein Partner hat keinen EU-Pass – darf er mitkommen?
Ja. Als Ehegatte eines EU/EFTA-Bürgers hat er unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit ein Recht auf Nachzug und auf Zugang zum Arbeitsmarkt.
Wir sind nicht verheiratet – was gilt?
Das Freizügigkeitsabkommen gibt nur Ehegatten (und eingetragenen Partnern) ein Nachzugsrecht. Für unverheiratete Paare entscheidet der Kanton im Einzelfall. Klärt das frühzeitig mit dem Migrationsamt.
Müssen die Kinder Deutsch- oder Schulnachweise bringen?
Nein. Kinder unter 21 haben ein Nachzugsrecht. Schulpflichtige Kinder werden nach der Anmeldung in der Wohngemeinde eingeschult.

Quellen: Staatssekretariat für Migration (SEM), FAQ Personenfreizügigkeit; Kanton Zürich, Aufenthalt EU/EFTA. Stand: Oktober 2026.