Einreise & Logistik

Umzug, Auto & Zoll

Umzugsgut zollfrei, Auto einlösen, Führerschein umschreiben, Haustiere einführen – so klappt der Umzug ohne böse Überraschungen.

Frühzeitig planen spart Ärger

Besonders die Auto-Einlösung und das Führerschein-Umschreiben haben Fristen. Plane beide innerhalb von 12 Monaten nach Einzug ein – am besten früher.

Umzugsgut zollfrei einführen

Als Person, die den Hauptwohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt, darfst du deinen persönlichen Hausrat zollfrei und mehrwertsteuerbefreit einführen. Voraussetzungen:

  • Die Gegenstände gehören dir seit mindestens 6 Monaten
  • Sie wurden im Ausland privat genutzt (nicht neu/unbenutzt)
  • Du selbst nutzt sie weiterhin im neuen Haushalt
  • Der Umzug erfolgt innerhalb von 24 Monaten vor oder nach dem Wohnsitzwechsel [FAKT PRÜFEN]

Ausgenommen von der Befreiung: Neue, unbenutzte Waren, Alkohol, Tabak über Freimengengrenzen, Fahrzeuge (eigene Regelung).

Was du beim Zoll einreichen musst

  • Ausgefülltes Zollformular (Umzugsgutliste in Deutsch, Französisch oder Italienisch)
  • Detaillierte Inventarliste mit Schätzwerten
  • Nachweis des Wohnsitzwechsels (Abmeldebestätigung DE, Einzugsbestätigung CH)

Hinweis

Das Formular «Übersiedlungsgut» (ehem. 18.44) beim Eidgenössischen Zoll findest du auf ezv.admin.ch. [FAKT PRÜFEN: aktuelles Formular prüfen]

Auto importieren und einlösen

Als Neuzuzüger aus der EU hast du 12 Monate Zeit, dein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug in der Schweiz zu nutzen, ohne es sofort einzulösen (Zoll-/Steuerfreiheit für Umzügler). Danach muss das Fahrzeug entweder:

  • Auf Schweizer Schilder eingelöst werden (Importverzollung), oder
  • Dauerhaft ausgeführt werden

Ablauf Einlösung Schweiz

  1. Fahrzeugkontrolle beim kantonalen Strassenverkehrsamt (MFK – Motorfahrzeugkontrolle)
  2. Importverzollung beim Eidgenössischen Zoll (Zollanmeldung, Fahrzeugwertermittlung)
  3. Schilder und Fahrzeugausweis beim kantonalen Strassenverkehrsamt
  4. Motorhaftpflichtversicherung CH abschliessen (Pflicht vor Einlösung)
  5. Ggf. Fahrzeuganpassungen (Scheinwerfer, Tachometer – Tacho muss km/h anzeigen)

Kosten beim Autoeinlösen [FAKT PRÜFEN]

Zoll: 4% des Fahrzeugwerts. MWST: 8.1% auf Fahrzeugwert + Zoll. Einlösungsgebühr Strassenverkehrsamt: CHF 100–300. Bei neueren Fahrzeugen können schnell CHF 2000–5000 an Gebühren anfallen – vorher kalkulieren!

Führerschein umschreiben

Als EU-Bürger darfst du mit deinem deutschen Führerschein in der Schweiz fahren. Du bist jedoch verpflichtet, ihn innerhalb von 12 Monaten nach dem Wohnsitzwechsel auf einen Schweizer Führerausweis umschreiben zu lassen.

  • Antrag beim kantonalen Strassenverkehrsamt
  • Mitzubringen: Augentest-Bestätigung (beim Optiker), Foto, Führerschein, Ausweiskopie
  • Der deutsche Führerschein wird nach Umschreibung eingezogen (Kopie machen!)
  • Kosten: ca. CHF 50–100 [FAKT PRÜFEN]
  • Der neue Schweizer Führerausweis (Karte) ist bis 70 unbefristet gültig

Haustiere einführen

Für Hunde und Katzen aus der EU gilt:

  • Mikrochip (ISO 11784/11785) – muss vor der Impfung gesetzt worden sein
  • Tollwutimpfung – muss mindestens 21 Tage alt und noch gültig sein
  • EU-Heimtierausweis (entspricht dem neuen CH-Standard)
  • Tierärztliches Gesundheitszeugnis – für die Einreise empfohlen

Für exotische Tiere, Vögel, Reptilien gelten Sonderregelungen – beim BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) [FAKT PRÜFEN: aktuell BAFU oder BLV?] informieren.

Häufige Fragen

Kann ich mein Umzugsgut wirklich zollfrei einführen?
Ja, als Person, die ihren Hauptwohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt, kannst du deinen persönlichen Hausrat zollfrei und mehrwertsteuerbefreit einführen. Voraussetzung: Die Gegenstände haben dir im Ausland mindestens 6 Monate gehört und gedient, und du nutzt sie weiterhin persönlich. Neue, unbenutzte Waren sind nicht befreit.
Wie lange darf ich als Umzügler mein deutsches Auto in der Schweiz fahren?
Als Neuzuzüger darfst du ein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug für 12 Monate zoll- und steuerfrei in der Schweiz nutzen. In dieser Zeit musst du das Fahrzeug auf Schweizer Schilder umstellen oder es zurückführen. Das 12-Monats-Fenster beginnt mit deiner offiziellen Anmeldung in der Schweiz.
Was passiert mit meinem Hund bei der Einreise?
Hunde aus der EU benötigen einen gültigen EU-Heimtierausweis, einen Mikrochip (ISO 11784/11785) und eine aktuelle Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt). Für Hunde unter 12 Wochen gelten Sonderregeln. An der Grenze werden die Dokumente kontrolliert – ohne Ausweis droht Quarantäne oder Rückweisung.