Frühzeitig planen spart Ärger
Umzugsgut zollfrei einführen
Als Person, die den Hauptwohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegt, darfst du deinen persönlichen Hausrat zollfrei und mehrwertsteuerbefreit einführen. Voraussetzungen:
- Die Gegenstände gehören dir seit mindestens 6 Monaten
- Sie wurden im Ausland privat genutzt (nicht neu/unbenutzt)
- Du selbst nutzt sie weiterhin im neuen Haushalt
- Der Umzug erfolgt innerhalb von 24 Monaten vor oder nach dem Wohnsitzwechsel [FAKT PRÜFEN]
Ausgenommen von der Befreiung: Neue, unbenutzte Waren, Alkohol, Tabak über Freimengengrenzen, Fahrzeuge (eigene Regelung).
Was du beim Zoll einreichen musst
- Ausgefülltes Zollformular (Umzugsgutliste in Deutsch, Französisch oder Italienisch)
- Detaillierte Inventarliste mit Schätzwerten
- Nachweis des Wohnsitzwechsels (Abmeldebestätigung DE, Einzugsbestätigung CH)
Hinweis
Auto importieren und einlösen
Als Neuzuzüger aus der EU hast du 12 Monate Zeit, dein im Ausland immatrikuliertes Fahrzeug in der Schweiz zu nutzen, ohne es sofort einzulösen (Zoll-/Steuerfreiheit für Umzügler). Danach muss das Fahrzeug entweder:
- Auf Schweizer Schilder eingelöst werden (Importverzollung), oder
- Dauerhaft ausgeführt werden
Ablauf Einlösung Schweiz
- Fahrzeugkontrolle beim kantonalen Strassenverkehrsamt (MFK – Motorfahrzeugkontrolle)
- Importverzollung beim Eidgenössischen Zoll (Zollanmeldung, Fahrzeugwertermittlung)
- Schilder und Fahrzeugausweis beim kantonalen Strassenverkehrsamt
- Motorhaftpflichtversicherung CH abschliessen (Pflicht vor Einlösung)
- Ggf. Fahrzeuganpassungen (Scheinwerfer, Tachometer – Tacho muss km/h anzeigen)
Kosten beim Autoeinlösen [FAKT PRÜFEN]
Führerschein umschreiben
Als EU-Bürger darfst du mit deinem deutschen Führerschein in der Schweiz fahren. Du bist jedoch verpflichtet, ihn innerhalb von 12 Monaten nach dem Wohnsitzwechsel auf einen Schweizer Führerausweis umschreiben zu lassen.
- Antrag beim kantonalen Strassenverkehrsamt
- Mitzubringen: Augentest-Bestätigung (beim Optiker), Foto, Führerschein, Ausweiskopie
- Der deutsche Führerschein wird nach Umschreibung eingezogen (Kopie machen!)
- Kosten: ca. CHF 50–100 [FAKT PRÜFEN]
- Der neue Schweizer Führerausweis (Karte) ist bis 70 unbefristet gültig
Haustiere einführen
Für Hunde und Katzen aus der EU gilt:
- Mikrochip (ISO 11784/11785) – muss vor der Impfung gesetzt worden sein
- Tollwutimpfung – muss mindestens 21 Tage alt und noch gültig sein
- EU-Heimtierausweis (entspricht dem neuen CH-Standard)
- Tierärztliches Gesundheitszeugnis – für die Einreise empfohlen
Für exotische Tiere, Vögel, Reptilien gelten Sonderregelungen – beim BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) [FAKT PRÜFEN: aktuell BAFU oder BLV?] informieren.