Grenzgänger

Steuern als Grenzgänger

Wohnen in Deutschland, arbeiten in der Schweiz: Wer wie viel bekommt – und wie ihr den Grenzgängerstatus behaltet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweiz: maximal 4,5 % Quellensteuer vom Bruttolohn.
  • Deutschland: besteuert den Lohn und rechnet die Schweizer Quellensteuer an.
  • Voraussetzung: Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt.
  • Achtung: mehr als 60 Nichtrückkehrtage im Jahr – dann gilt die Grenzgängerregel nicht mehr.

So funktioniert es

Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist der Lohn von Grenzgängern grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz darf dennoch eine Quellensteuer von höchstens 4,5 % erheben. Diese wird in Deutschland auf die Jahressteuer angerechnet.

Ansässigkeitsbescheinigung

Damit dein Schweizer Arbeitgeber nur 4,5 % abzieht, braucht er eine Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1) von deinem deutschen Finanzamt. Sie wird in der Regel jedes Jahr automatisch verlängert. Fehlt sie, zieht der Arbeitgeber den vollen Schweizer Quellensteuertarif ab.

Die 60-Tage-Regel

Du verlierst den Grenzgängerstatus, wenn du an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht an deinen Wohnsitz zurückkehrst – zum Beispiel bei Dienstreisen mit Übernachtung. Dann wird der Lohn anders aufgeteilt.

Tage mitzählen

Führe eine einfache Liste deiner Nichtrückkehrtage. Der Arbeitgeber bescheinigt sie am Jahresende – mit eigener Liste kannst du Fehler sofort erkennen.

Steuererklärung in Deutschland

Als Grenzgänger gibst du jedes Jahr eine deutsche Steuererklärung ab. Beilegen musst du unter anderem den Schweizer Lohnausweis im Original sowie Nachweise zu Pensionskasse und Krankenversicherung.

Mehr zu Homeoffice-Tagen: Ratgeber Grenzgänger & Homeoffice.

Rechenbeispiel: Was passiert mit dem Lohn?

Markus wohnt in Lörrach und arbeitet in Basel. Bruttolohn: CHF 7'000 pro Monat, 13 Monatslöhne, also CHF 91'000 im Jahr.

SchrittBetrag
Schweizer Quellensteuer 4,5 % (pro Monat)CHF 315
Schweizer Quellensteuer im JahrCHF 4'095
Deutschland berechnet die Einkommensteuer auf den umgerechneten Jahreslohnnach deutschem Tarif
… und rechnet die CHF 4'095 (umgerechnet in Euro) an– Anrechnung
Rest zahlt Markus in Deutschlandper Vorauszahlung bzw. Nachzahlung

Vorauszahlungen einplanen

Weil der Schweizer Arbeitgeber nur 4,5 % abzieht, ist der Netto-Lohn zunächst hoch. Das deutsche Finanzamt setzt in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen fest. Legt Geld zur Seite – die erste Steuerrechnung kommt sonst als Überraschung.

Was ihr in Deutschland absetzen könnt

  • Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in der Schweiz (Entfernungspauschale)
  • Sozialversicherungsbeiträge: AHV/IV/EO, ALV und Pensionskasse – teilweise als Vorsorgeaufwendungen
  • Krankenversicherung, egal ob in der Schweiz oder in Deutschland versichert
  • Kinderbetreuung, Kinderfreibeträge, Kindergeld bzw. Familienzulagen werden berücksichtigt

Grenzgänger oder umziehen?

Grenzgänger (Wohnen in DE)Umzug in die Schweiz
Steuernhauptsächlich in Deutschlandin der Schweiz (Quellensteuer bzw. Steuererklärung)
KrankenkasseWahlrecht DE oder CHSchweizer KVG für alle
Schule der Kinderbleibt in DeutschlandSchweizer Schule
Wohnkostenmeist tiefermeist höher
Familienzulagenaus der Schweiz, ggf. Differenz aus DEaus der Schweiz

Welche Variante sich für eure Familie lohnt, hängt vor allem von Wohnkosten, Steuern und Schule ab. Rechnet beide Varianten durch – und denkt auch an Pendelzeit und Lebensqualität.

Häufige Fragen

Zahle ich als Grenzgänger doppelt Steuern?
Nein. Die Schweiz behält höchstens 4,5 % ein, Deutschland besteuert den Lohn und rechnet diese Quellensteuer auf die deutsche Steuer an.
Zählt ein Homeoffice-Tag als Nichtrückkehrtag?
Nein. Arbeitstage, die du ganztägig an deinem Wohnsitz verbringst, führen nicht zu Nichtrückkehrtagen. Für die Frage, wo Homeoffice-Arbeit besteuert wird, gibt es eigene Regeln – siehe Ratgeber Homeoffice.

Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg – Grenzgänger. Stand: Oktober 2026. Keine Steuerberatung – im Einzelfall Fachperson beiziehen.