Das Wichtigste in Kürze
- Schweiz: maximal 4,5 % Quellensteuer vom Bruttolohn.
- Deutschland: besteuert den Lohn und rechnet die Schweizer Quellensteuer an.
- Voraussetzung: Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt.
- Achtung: mehr als 60 Nichtrückkehrtage im Jahr – dann gilt die Grenzgängerregel nicht mehr.
So funktioniert es
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ist der Lohn von Grenzgängern grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Die Schweiz darf dennoch eine Quellensteuer von höchstens 4,5 % erheben. Diese wird in Deutschland auf die Jahressteuer angerechnet.
Ansässigkeitsbescheinigung
Damit dein Schweizer Arbeitgeber nur 4,5 % abzieht, braucht er eine Ansässigkeitsbescheinigung (Formular Gre-1) von deinem deutschen Finanzamt. Sie wird in der Regel jedes Jahr automatisch verlängert. Fehlt sie, zieht der Arbeitgeber den vollen Schweizer Quellensteuertarif ab.
Die 60-Tage-Regel
Du verlierst den Grenzgängerstatus, wenn du an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr aus beruflichen Gründen nicht an deinen Wohnsitz zurückkehrst – zum Beispiel bei Dienstreisen mit Übernachtung. Dann wird der Lohn anders aufgeteilt.
Tage mitzählen
Steuererklärung in Deutschland
Als Grenzgänger gibst du jedes Jahr eine deutsche Steuererklärung ab. Beilegen musst du unter anderem den Schweizer Lohnausweis im Original sowie Nachweise zu Pensionskasse und Krankenversicherung.
Mehr zu Homeoffice-Tagen: Ratgeber Grenzgänger & Homeoffice.
Rechenbeispiel: Was passiert mit dem Lohn?
Markus wohnt in Lörrach und arbeitet in Basel. Bruttolohn: CHF 7'000 pro Monat, 13 Monatslöhne, also CHF 91'000 im Jahr.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Schweizer Quellensteuer 4,5 % (pro Monat) | CHF 315 |
| Schweizer Quellensteuer im Jahr | CHF 4'095 |
| Deutschland berechnet die Einkommensteuer auf den umgerechneten Jahreslohn | nach deutschem Tarif |
| … und rechnet die CHF 4'095 (umgerechnet in Euro) an | – Anrechnung |
| Rest zahlt Markus in Deutschland | per Vorauszahlung bzw. Nachzahlung |
Vorauszahlungen einplanen
Was ihr in Deutschland absetzen könnt
- Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in der Schweiz (Entfernungspauschale)
- Sozialversicherungsbeiträge: AHV/IV/EO, ALV und Pensionskasse – teilweise als Vorsorgeaufwendungen
- Krankenversicherung, egal ob in der Schweiz oder in Deutschland versichert
- Kinderbetreuung, Kinderfreibeträge, Kindergeld bzw. Familienzulagen werden berücksichtigt
Grenzgänger oder umziehen?
| Grenzgänger (Wohnen in DE) | Umzug in die Schweiz | |
|---|---|---|
| Steuern | hauptsächlich in Deutschland | in der Schweiz (Quellensteuer bzw. Steuererklärung) |
| Krankenkasse | Wahlrecht DE oder CH | Schweizer KVG für alle |
| Schule der Kinder | bleibt in Deutschland | Schweizer Schule |
| Wohnkosten | meist tiefer | meist höher |
| Familienzulagen | aus der Schweiz, ggf. Differenz aus DE | aus der Schweiz |
Welche Variante sich für eure Familie lohnt, hängt vor allem von Wohnkosten, Steuern und Schule ab. Rechnet beide Varianten durch – und denkt auch an Pendelzeit und Lebensqualität.
Häufige Fragen
Zahle ich als Grenzgänger doppelt Steuern?
Zählt ein Homeoffice-Tag als Nichtrückkehrtag?
Quelle: Finanzämter Baden-Württemberg – Grenzgänger. Stand: Oktober 2026. Keine Steuerberatung – im Einzelfall Fachperson beiziehen.