Bewilligung

Aufenthaltsbewilligung Schweiz für Drittstaaten

Für Nicht-EU-Bürger ist der Weg in die Schweiz aufwendiger – aber machbar. Was du brauchst, wie lange es dauert und worauf ich bei meiner Frau geachtet habe.

Johann Lorenz 10 Min. Lesezeit Stand: Juni 2025

Aus eigener Erfahrung: Geduld einplanen

Meine Frau kommt aus einem Drittland. Das Visum hat 5 Monate gedauert. Die Informationen im Internet waren widersprüchlich, das Warten war schwer. Dieser Guide soll es einfacher machen.

EU-Bürger vs. Drittstaaten – der entscheidende Unterschied

Für Bürger der EU und EFTA gilt das Freizügigkeitsabkommen (FZA): Sie haben grundsätzlich das Recht, in die Schweiz zu ziehen und zu arbeiten, ohne Kontingentierung und ohne Arbeitsmarktprüfung. Der Prozess ist relativ einfach.

Für Drittstaatsangehörige (alle anderen) gelten die Artikel 18–26 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Es gelten Kontingente, Inländervorrang und höhere Hürden.

Voraussetzungen für Drittstaaten

  • Konkretes Stellenangebot von einem Schweizer Arbeitgeber
  • Nachweis des Inländervorrangs durch den Arbeitgeber (keine geeignete CH/EU-Person verfügbar)
  • Kontingentplatz im Kanton vorhanden
  • Qualifikation: Meist nur für Führungskräfte, Spezialisten und Hochqualifizierte möglich
  • Lohnnachweis: Lohn muss orts- und branchenüblich sein

Der Ablauf – vereinfacht dargestellt

  1. Arbeitgeber stellt Antrag beim kantonalen Migrationsamt
  2. Kanton prüft Inländervorrang und Kontingent
  3. Bei Genehmigung: Bewilligungszusicherung wird ausgestellt
  4. Mit Zusicherung: Visumsantrag bei Schweizer Botschaft im Heimatland
  5. Einreise nach Visums-Erhalt
  6. Anmeldung in der Schweizer Gemeinde → Aufenthaltsausweis

Zeitaufwand: 3–8 Monate total. [FAKT PRÜFEN: aktuelle Bearbeitungszeiten SEM]

Familiennachzug für Drittstaaten

Der Familiennachzug für Ehegatte und Kinder ist möglich, aber an Bedingungen geknüpft:

  • Ausreichende Wohnfläche nachweisbar
  • Keine Sozialhilfeabhängigkeit
  • Antrag innerhalb von 5 Jahren nach Erteilung der eigenen Bewilligung
  • Bei Kindern über 12 Jahren: Antrag innerhalb von 12 Monaten

Tipp: Antrag für Familiennachzug gleichzeitig mit der eigenen Bewilligung stellen – das spart Zeit.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung für Drittstaaten?
Deutlich länger als für EU/EFTA-Bürger. Mit 3–6 Monaten rechnen, in manchen Fällen länger. Meine Frau (Drittland) hat 5 Monate auf ihr Visum gewartet – das war stressig, aber am Ende erfolgreich.
Gibt es Kontingente?
Ja – die Anzahl B-Bewilligungen für Drittstaaten ist kontingentiert. Für Nicht-EU-Bürger gibt es je Jahr eine begrenzte Anzahl Aufenthaltsgenehmigungen. Arbeitgeber müssen den Inländervorrang nachweisen.
Was bedeutet Inländervorrang?
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine geeignete in der Schweiz wohnhafte Person die Stelle besetzen kann. Die Anforderungen wurden 2019 verschärft (verstärkte Meldepflicht).
JL

Über den Autor

Johann Lorenz ist 2023 aus Deutschland nach Liestal (Kanton Basel-Landschaft) ausgewandert. Er betreibt diese Seite, weil er sich genau so einen Guide gewünscht hätte. Mehr erfahren →