Krankenkasse

Prämienverbilligung: der Anspruch, den viele Neuzuzüger vergessen

Die kantonale Prämienverbilligung (IPV) kann Familien hunderte Franken pro Monat bringen – wird aber erstaunlich selten beantragt.

Johann Lorenz 7 Min. Lesezeit Stand: Juni 2025

Sofort prüfen – viele Familien lassen Geld liegen

Rund 30 % der Anspruchsberechtigten in der Schweiz beziehen keine Prämienverbilligung – meist weil sie gar nicht wissen, dass sie Anspruch haben. Als Neuzuzüger aus Deutschland ist das Risiko besonders hoch.

Was ist die Prämienverbilligung (IPV)?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine staatliche Subvention, mit der Bund und Kantone die Krankenkassenprämien für Personen mit tiefem bis mittlerem Einkommen vergünstigen. Der Bund legt den Mindestbeitrag fest, die Kantone können mehr geben. Die IPV wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt – du zahlst einfach weniger.

In der Schweiz gibt es keine staatliche Krankenversicherung. Die IPV ist das Instrument, das das System sozial ausgewogen hält.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben grundsätzlich alle Personen, die:

  • In der Schweiz wohnhaft und steuerpflichtig sind
  • Die kantonalen Einkommensgrenzen unterschreiten
  • Eine Schweizer Grundversicherung abgeschlossen haben

Die genauen Grenzen sind kantonal sehr unterschiedlich. Als grobe Orientierung [FAKT PRÜFEN: aktuelle kantonale Limiten]:

  • Einzelpersonen: bis ~CHF 60'000–75'000 steuerbares Einkommen/Jahr
  • Ehepaare / Familien: bis ~CHF 80'000–120'000 je nach Kanton
  • Kinder: In vielen Kantonen automatisch subventioniert bis 18 Jahre

Neuzuzüger: Im ersten Jahr geschätztes Einkommen angeben

Da das Einkommen im ersten Jahr unbekannt ist, basiert die IPV oft auf einer Schätzung. Gib dein voraussichtliches Jahreseinkommen an – der Betrag wird später angepasst.

Wie hoch ist die Prämienverbilligung?

Das variiert erheblich. Grobe Richtwerte [FAKT PRÜFEN: aktuelle Beträge]:

  • Einzelperson, tiefes Einkommen: CHF 50–250/Monat
  • Familie mit 2 Kindern, mittleres Einkommen: CHF 100–500/Monat
  • Kinder (viele Kantone): IPV deckt die gesamte Kinderprämie

Kantonaler Vergleich: Der Kanton Zug hat tiefere Prämien und weniger IPV-Bedarf. Kantone wie Genf und Waadt haben hohe Prämien und grosszügige IPV-Systeme.

Wie beantragen?

  1. Zuständige Stelle finden: Meist das kantonale Steueramt, Sozialamt oder eine eigene IPV-Stelle. Suchbegriff: «Prämienverbilligung + [dein Kanton]».
  2. Formular ausfüllen: Meist online oder per Post. Benötigt: AHV-Nummer, Krankenkassen-Policennummer, Einkommensnachweis (Lohnausweis).
  3. Frist beachten: In den meisten Kantonen bis Ende März des laufenden Jahres für das aktuelle Jahr. Retroaktive Auszahlung manchmal möglich – nachfragen!
  4. IPV fliesst direkt an Kasse: Du erhältst eine Bestätigung, deine Kasse schreibt den Betrag gut oder stellt tiefere Rechnungen.

Hilfreiche offizielle Links

Häufige Fragen

Bekomme ich als Neuzuzüger auch Prämienverbilligung?
Ja – sobald du in der Schweiz wohnhaft und steuerpflichtig bist, hast du grundsätzlich Anspruch auf IPV wenn dein Einkommen die kantonalen Schwellenwerte unterschreitet. Im ersten Jahr oft auf Basis des geschätzten Einkommens.
Wie hoch ist die Prämienverbilligung?
Das variiert stark nach Kanton und Einkommen. In Zürich können Familien mit mittlerem Einkommen CHF 100–400/Monat Verbilligung erhalten. In einigen Kantonen gibt es fixe Beiträge, in anderen einkommensabhängige Berechnungen. [FAKT PRÜFEN: kantonal prüfen]
Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?
In vielen Kantonen ja – der Antrag muss jährlich erneuert werden, meist bis März oder April des Folgejahres. Einige Kantone (z.B. Basel-Landschaft) versenden automatisch Formulare.
Werden Kinder separat beantragt?
In vielen Kantonen erhalten Kinder und Jugendliche automatisch Prämienverbilligung (bis 18 J. oft vollständig). Beim kantonalen Amt nachfragen.
JL

Über den Autor

Johann Lorenz ist 2023 aus Deutschland nach Liestal (Kanton Basel-Landschaft) ausgewandert. Er betreibt diese Seite, weil er sich genau so einen Guide gewünscht hätte. Mehr erfahren →