Sofort prüfen – viele Familien lassen Geld liegen
Was ist die Prämienverbilligung (IPV)?
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist eine staatliche Subvention, mit der Bund und Kantone die Krankenkassenprämien für Personen mit tiefem bis mittlerem Einkommen vergünstigen. Der Bund legt den Mindestbeitrag fest, die Kantone können mehr geben. Die IPV wird direkt an die Krankenkasse ausbezahlt – du zahlst einfach weniger.
In der Schweiz gibt es keine staatliche Krankenversicherung. Die IPV ist das Instrument, das das System sozial ausgewogen hält.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben grundsätzlich alle Personen, die:
- In der Schweiz wohnhaft und steuerpflichtig sind
- Die kantonalen Einkommensgrenzen unterschreiten
- Eine Schweizer Grundversicherung abgeschlossen haben
Die genauen Grenzen sind kantonal sehr unterschiedlich. Als grobe Orientierung [FAKT PRÜFEN: aktuelle kantonale Limiten]:
- Einzelpersonen: bis ~CHF 60'000–75'000 steuerbares Einkommen/Jahr
- Ehepaare / Familien: bis ~CHF 80'000–120'000 je nach Kanton
- Kinder: In vielen Kantonen automatisch subventioniert bis 18 Jahre
Neuzuzüger: Im ersten Jahr geschätztes Einkommen angeben
Wie hoch ist die Prämienverbilligung?
Das variiert erheblich. Grobe Richtwerte [FAKT PRÜFEN: aktuelle Beträge]:
- Einzelperson, tiefes Einkommen: CHF 50–250/Monat
- Familie mit 2 Kindern, mittleres Einkommen: CHF 100–500/Monat
- Kinder (viele Kantone): IPV deckt die gesamte Kinderprämie
Kantonaler Vergleich: Der Kanton Zug hat tiefere Prämien und weniger IPV-Bedarf. Kantone wie Genf und Waadt haben hohe Prämien und grosszügige IPV-Systeme.
Wie beantragen?
- Zuständige Stelle finden: Meist das kantonale Steueramt, Sozialamt oder eine eigene IPV-Stelle. Suchbegriff: «Prämienverbilligung + [dein Kanton]».
- Formular ausfüllen: Meist online oder per Post. Benötigt: AHV-Nummer, Krankenkassen-Policennummer, Einkommensnachweis (Lohnausweis).
- Frist beachten: In den meisten Kantonen bis Ende März des laufenden Jahres für das aktuelle Jahr. Retroaktive Auszahlung manchmal möglich – nachfragen!
- IPV fliesst direkt an Kasse: Du erhältst eine Bestätigung, deine Kasse schreibt den Betrag gut oder stellt tiefere Rechnungen.
Hilfreiche offizielle Links
- Bundesamt für Gesundheit (BAG) – IPV Übersicht
- Kantonal: Suche «Prämienverbilligung [dein Kanton]»
Häufige Fragen
Bekomme ich als Neuzuzüger auch Prämienverbilligung?
Wie hoch ist die Prämienverbilligung?
Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?
Werden Kinder separat beantragt?
Über den Autor
Johann Lorenz ist 2023 aus Deutschland nach Liestal (Kanton Basel-Landschaft) ausgewandert. Er betreibt diese Seite, weil er sich genau so einen Guide gewünscht hätte. Mehr erfahren →
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