Steuern

Quellensteuer: Zu viel bezahlt? So holst du dir Geld zurück

Viele B-Ausweis-Inhaber zahlen mehr Steuern als nötig. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann das korrigieren.

Johann Lorenz 9 Min. Lesezeit Stand: Juni 2025

Kein «Lohnsteuerjahresausgleich» – aber etwas Ähnliches

In Deutschland kennt man den Lohnsteuerjahresausgleich. In der Schweiz heisst das nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) – und es ist kein automatischer Prozess, sondern muss beantragt werden.

Quellensteuer – wie sie funktioniert

Wer mit B-, G- oder L-Ausweis in der Schweiz arbeitet, hat keine Quellensteuer-Wahl: Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Monatslohn ab und überweist sie an den Kanton. Der Satz richtet sich nach Kanton, Zivilstand, Kindern und Kirchensteuerpflicht (→ unser Rechner).

Das Problem: Die Quellensteuer ist oft eine Pauschalberechnung. Sie berücksichtigt keine individuellen Abzüge wie Säule 3a, hohe Krankheitskosten, Berufskosten oder Schuldzinsen. Wer solche Abzüge hat, zahlt mit Quellensteuer häufig zu viel.

Die NOV: nachträgliche ordentliche Veranlagung

Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) erlaubt es, nach dem Steuerjahr eine vollständige Steuererklärung einzureichen. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird dabei angerechnet. Das Ergebnis:

  • Hast du zu viel bezahlt → Rückerstattung
  • Hast du zu wenig bezahlt → Nachzahlung

Wer muss NOV machen?

  • Pflicht: Wer im Jahr mehr als CHF 120'000 Bruttolohn erzielt (alle Kantone) [FAKT PRÜFEN]
  • Freiwillig möglich: Auf Antrag bis 31. März des Folgejahres

Einmal freiwillig = immer Steuererklärung

Wer einmal freiwillig die NOV beantragt, muss künftig jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen. Das ist verbindlich. Vorher gut überlegen.

Abzüge, die sich bei der NOV lohnen

Diese Abzüge fehlen in der Quellensteuer-Berechnung und können bei der NOV geltend gemacht werden:

  • Säule 3a: Bis CHF 7'056/Jahr (Angestellte) vollständig abziehbar [FAKT PRÜFEN: aktueller Betrag 2025]
  • Berufskosten: Fahrtkosten zur Arbeit, Weiterbildung, Auswärtsessen
  • Krankheitskosten: Selbst bezahlte Arzt-/Zahnarztkosten über Selbstbehalt
  • Schuldzinsen: Hypothekarzinsen, falls Eigentümer
  • Kinderbetreuungskosten
  • Spendenabzüge
  • Einzahlungen in Pensionskasse (Einkauf)

Daumenregel: NOV lohnt sich bei ≥ CHF 6'000 Abzüge

Wer die Säule 3a voll ausschöpft (CHF 7'056) und zusätzlich Berufskosten und Krankheitskosten hat, ist in den meisten Fällen besser dran mit der NOV. Bei weniger als CHF 3'000–4'000 Abzügen rechnet sich der Aufwand oft nicht.

NOV beantragen – so läuft es

  1. Entscheidung treffen: Lohnt sich die NOV? Vorher durchrechnen (lassen).
  2. Antrag bis 31. März beim kantonalen Steueramt stellen (freiwillig; über den Pflichtwert hinaus automatisch).
  3. Steuererklärung ausfüllen: Kantonales Steuer-Tool nutzen (z.B. TaxMe-Online in ZH, GEVER in BS). Alle Abzüge belegen.
  4. Quellensteuer-Bescheinigung vom Arbeitgeber beilegen (zeigt wie viel bereits abgezogen wurde).
  5. Veranlagungsverfügung abwarten – danach Rückerstattung oder Rechnung.

Steuerberater lohnt sich oft im ersten Jahr

Für die erste Steuererklärung in der Schweiz empfiehlt sich ein kantonaler Steuerberater. Die Kosten (CHF 150–400) sind in der Regel selbst abziehbar und amortisieren sich durch höhere Rückerstattungen.

Häufige Fragen

Wer kann die NOV beantragen?
Personen mit B-, G- oder L-Ausweis, die Quellensteuer zahlen und entweder freiwillig eine Steuererklärung einreichen wollen (bis 31. März) oder deren Jahreseinkommen CHF 120'000 übersteigt (dann Pflicht).
Was ist der Unterschied zwischen NOV und ordentlicher Veranlagung?
Bei der ordentlichen Veranlagung (C-Ausweis) gibt es gar keine Quellensteuer – man reicht direkt eine Steuererklärung ein. Bei der NOV (B-Ausweis) wird die Quellensteuer zunächst abgezogen, und danach im Nachhinein eine Steuererklärung eingereicht. Die bezahlte Quellensteuer wird angerechnet.
Lohnt sich die NOV immer?
Nicht immer. Wenn du kaum Abzüge hast (keine Säule 3a, keine hohen Krankheitskosten, keine Hypothek), kann die NOV dazu führen, dass du mehr Steuern schuldest als durch die Quellensteuer einbehalten wurden. Vor dem Antrag durchrechnen lassen.
Was passiert nach dem ersten freiwilligen NOV-Antrag?
Wer einmal freiwillig eine Steuererklärung einreicht, muss künftig jedes Jahr eine einreichen. Das ist die Schweizer Regelung – also vorher gut überlegen.
JL

Über den Autor

Johann Lorenz ist 2023 aus Deutschland nach Liestal (Kanton Basel-Landschaft) ausgewandert. Er betreibt diese Seite, weil er sich genau so einen Guide gewünscht hätte. Mehr erfahren →