Das Schweizer Gesundheitssystem ist sehr gut, funktioniert aber anders als in Deutschland: Jede Person hat eine eigene Krankenkasse, du zahlst einen Teil der Kosten selbst, und den Zahnarzt zahlt die Grundversicherung nicht. Hier das Wichtigste für Familien.
Notfallnummern – am besten gleich ins Handy
| Nummer | Wofür |
|---|---|
| 144 | Sanität / Rettungsdienst |
| 117 | Polizei |
| 118 | Feuerwehr |
| 145 | Tox Info Suisse – Vergiftungen (z. B. Kind hat etwas verschluckt) |
| 1414 | Rega – Rettungshelikopter |
| 112 | Europäischer Notruf (funktioniert auch in der Schweiz) |
Nicht jeder Notfall gehört ins Spital
Kinderarzt finden – früh anfangen
In vielen Regionen sind Kinderarztpraxen ausgelastet und nehmen nur noch wenige neue Patienten auf. Such deshalb schon vor oder direkt nach dem Umzug.
- Suche: über das Ärzteverzeichnis der FMH (doctorfmh.ch) oder die Arztliste deiner Krankenkasse.
- Versicherungsmodell beachten: Im Hausarztmodell musst du einen Arzt aus der Liste deiner Kasse wählen – vorher prüfen, ob die Wunschpraxis dabei ist.
- Unterlagen mitbringen: Impfausweis, gelbes Kinder-Untersuchungsheft und Arztberichte aus Deutschland.
- Vorsorge: Auch in der Schweiz gibt es regelmässige Kontrolluntersuchungen beim Kinderarzt. Sie sind über die Grundversicherung gedeckt.
Krankenkasse für Kinder
Jedes Kind braucht eine eigene Grundversicherung. Es gibt keine kostenlose Familienversicherung wie in Deutschland. Die mittlere Prämie für Kinder liegt 2026 bei CHF 122.50 pro Monat, für Erwachsene bei CHF 465.30 (BAG).
- Franchise für Kinder: zwischen CHF 0 und CHF 600. Weil Kinder oft zum Arzt gehen, wählen viele Familien die tiefste Franchise.
- Unfall: Kinder sind über die Krankenkasse gegen Unfall versichert. Erwachsene mit mindestens 8 Stunden Arbeit pro Woche sind über den Arbeitgeber (UVG) versichert und können die Unfalldeckung in der Krankenkasse ausschliessen.
- Prämienverbilligung: Die Kantone müssen die Prämien von Kindern für untere und mittlere Einkommen um mindestens 80 % verbilligen. So beantragst du sie
- Frist: Innert 3 Monaten nach Zuzug abschliessen – die Versicherung gilt dann rückwirkend. Krankenversicherung im Detail
Zahnarzt & Zahnspange – der grosse Kostenpunkt
Für viele Familien die grösste Überraschung: Die Grundversicherung zahlt keine normalen Zahnbehandlungen. Kontrollen, Dentalhygiene, Füllungen und Zahnspangen bezahlst du selbst.
- Schulzahnpflege: In vielen Kantonen und Gemeinden gibt es jährliche Kontrollen über die Schule, teilweise mit Beiträgen an die Behandlung. Frag bei deiner Gemeinde nach.
- Zahnspange: Kieferorthopädische Behandlungen kosten schnell mehrere tausend Franken.
- Zahnzusatzversicherung: Für Kinder früh abschliessen, bevor ein Problem bekannt ist. Achte auf Wartefristen und Leistungsgrenzen.
Tipp für den Umzug
Impfungen
Die Schweiz hat einen eigenen Impfplan des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Er ähnelt dem deutschen Plan stark. Eine Impfpflicht gibt es nicht. Die empfohlenen Impfungen übernimmt die Grundversicherung (Franchise und Selbstbehalt können anfallen). Viele Kantone bieten zusätzlich Impfungen über die Schule an. Bring den deutschen Impfausweis zum ersten Kinderarzttermin mit.
Schwangerschaft & Geburt
- Kosten: Die Grundversicherung übernimmt Kontrollen, Geburt und Hebammenbetreuung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche fallen für Mutterschaftsleistungen keine Franchise und kein Selbstbehalt an.
- Hebamme: Früh suchen – auch für die Wochenbettbetreuung zu Hause.
- Nach der Geburt: Das Spital meldet die Geburt dem Zivilstandsamt. Das Neugeborene musst du innert 3 Monaten bei einer Krankenkasse versichern (rückwirkend ab Geburt). Tipp: Schon vor der Geburt anmelden, dann gibt es keine Gesundheitsfragen für Zusatzversicherungen.
- Deutscher Pass: Das Kind ist deutsch. Pass oder Kinderreisepass beantragst du bei der deutschen Botschaft in Bern oder einem Konsulat.
Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
| Mutter | Vater / andere Elternteil | |
|---|---|---|
| Dauer | 14 Wochen (98 Tage) ab Geburt | 2 Wochen (10 Arbeitstage) |
| Entschädigung | 80 % des Lohns, max. CHF 220/Tag | 80 % des Lohns, max. CHF 220/Tag |
| Bezug | am Stück | flexibel innert 6 Monaten nach Geburt |
Eine bezahlte Elternzeit wie in Deutschland gibt es auf Bundesebene nicht. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr – frag im Vorstellungsgespräch danach. Im Kanton Genf gelten längere Regeln.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse den Zahnarzt?
Wann sollte ich für mein Kind eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?
Bekomme ich Mutterschaftsentschädigung, wenn ich gerade erst in die Schweiz gezogen bin?
Bekommt mein in der Schweiz geborenes Kind den Schweizer Pass?
Stand: Oktober 2026. Quellen: BAG (Prämien 2026), Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EO), KVG.