Leben · Familie

Gesundheit für Familien in der Schweiz

Kinderarzt, Zahnarzt, Notfall und Geburt – was anders ist als in Deutschland und was du früh erledigen solltest.

Das Schweizer Gesundheitssystem ist sehr gut, funktioniert aber anders als in Deutschland: Jede Person hat eine eigene Krankenkasse, du zahlst einen Teil der Kosten selbst, und den Zahnarzt zahlt die Grundversicherung nicht. Hier das Wichtigste für Familien.

Notfallnummern – am besten gleich ins Handy

NummerWofür
144Sanität / Rettungsdienst
117Polizei
118Feuerwehr
145Tox Info Suisse – Vergiftungen (z. B. Kind hat etwas verschluckt)
1414Rega – Rettungshelikopter
112Europäischer Notruf (funktioniert auch in der Schweiz)

Nicht jeder Notfall gehört ins Spital

Abends und am Wochenende hilft in vielen Kantonen eine ärztliche Notfallnummer oder die Telemedizin-Hotline deiner Krankenkasse weiter. Mit einem Telmed-Modell musst du sie ohnehin zuerst anrufen. Die kantonale Notfallnummer findest du auf der Website deines Kantons.

Kinderarzt finden – früh anfangen

In vielen Regionen sind Kinderarztpraxen ausgelastet und nehmen nur noch wenige neue Patienten auf. Such deshalb schon vor oder direkt nach dem Umzug.

  • Suche: über das Ärzteverzeichnis der FMH (doctorfmh.ch) oder die Arztliste deiner Krankenkasse.
  • Versicherungsmodell beachten: Im Hausarztmodell musst du einen Arzt aus der Liste deiner Kasse wählen – vorher prüfen, ob die Wunschpraxis dabei ist.
  • Unterlagen mitbringen: Impfausweis, gelbes Kinder-Untersuchungsheft und Arztberichte aus Deutschland.
  • Vorsorge: Auch in der Schweiz gibt es regelmässige Kontrolluntersuchungen beim Kinderarzt. Sie sind über die Grundversicherung gedeckt.

Krankenkasse für Kinder

Jedes Kind braucht eine eigene Grundversicherung. Es gibt keine kostenlose Familienversicherung wie in Deutschland. Die mittlere Prämie für Kinder liegt 2026 bei CHF 122.50 pro Monat, für Erwachsene bei CHF 465.30 (BAG).

  • Franchise für Kinder: zwischen CHF 0 und CHF 600. Weil Kinder oft zum Arzt gehen, wählen viele Familien die tiefste Franchise.
  • Unfall: Kinder sind über die Krankenkasse gegen Unfall versichert. Erwachsene mit mindestens 8 Stunden Arbeit pro Woche sind über den Arbeitgeber (UVG) versichert und können die Unfalldeckung in der Krankenkasse ausschliessen.
  • Prämienverbilligung: Die Kantone müssen die Prämien von Kindern für untere und mittlere Einkommen um mindestens 80 % verbilligen. So beantragst du sie
  • Frist: Innert 3 Monaten nach Zuzug abschliessen – die Versicherung gilt dann rückwirkend. Krankenversicherung im Detail

Zahnarzt & Zahnspange – der grosse Kostenpunkt

Für viele Familien die grösste Überraschung: Die Grundversicherung zahlt keine normalen Zahnbehandlungen. Kontrollen, Dentalhygiene, Füllungen und Zahnspangen bezahlst du selbst.

  • Schulzahnpflege: In vielen Kantonen und Gemeinden gibt es jährliche Kontrollen über die Schule, teilweise mit Beiträgen an die Behandlung. Frag bei deiner Gemeinde nach.
  • Zahnspange: Kieferorthopädische Behandlungen kosten schnell mehrere tausend Franken.
  • Zahnzusatzversicherung: Für Kinder früh abschliessen, bevor ein Problem bekannt ist. Achte auf Wartefristen und Leistungsgrenzen.

Tipp für den Umzug

Lass bei den Kindern kurz vor dem Umzug noch eine Kontrolle in Deutschland machen. Dann startet ihr in der Schweiz ohne offene Baustellen.

Impfungen

Die Schweiz hat einen eigenen Impfplan des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Er ähnelt dem deutschen Plan stark. Eine Impfpflicht gibt es nicht. Die empfohlenen Impfungen übernimmt die Grundversicherung (Franchise und Selbstbehalt können anfallen). Viele Kantone bieten zusätzlich Impfungen über die Schule an. Bring den deutschen Impfausweis zum ersten Kinderarzttermin mit.

Schwangerschaft & Geburt

  • Kosten: Die Grundversicherung übernimmt Kontrollen, Geburt und Hebammenbetreuung. Ab der 13. Schwangerschaftswoche fallen für Mutterschaftsleistungen keine Franchise und kein Selbstbehalt an.
  • Hebamme: Früh suchen – auch für die Wochenbettbetreuung zu Hause.
  • Nach der Geburt: Das Spital meldet die Geburt dem Zivilstandsamt. Das Neugeborene musst du innert 3 Monaten bei einer Krankenkasse versichern (rückwirkend ab Geburt). Tipp: Schon vor der Geburt anmelden, dann gibt es keine Gesundheitsfragen für Zusatzversicherungen.
  • Deutscher Pass: Das Kind ist deutsch. Pass oder Kinderreisepass beantragst du bei der deutschen Botschaft in Bern oder einem Konsulat.

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

MutterVater / andere Elternteil
Dauer14 Wochen (98 Tage) ab Geburt2 Wochen (10 Arbeitstage)
Entschädigung80 % des Lohns, max. CHF 220/Tag80 % des Lohns, max. CHF 220/Tag
Bezugam Stückflexibel innert 6 Monaten nach Geburt

Eine bezahlte Elternzeit wie in Deutschland gibt es auf Bundesebene nicht. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr – frag im Vorstellungsgespräch danach. Im Kanton Genf gelten längere Regeln.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse den Zahnarzt?
Nein, in der Regel nicht. Die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur in Ausnahmefällen (z. B. nach einem Unfall oder bei bestimmten schweren Erkrankungen). Kontrollen, Füllungen und Zahnspangen zahlst du selbst – oder über eine freiwillige Zahnzusatzversicherung.
Wann sollte ich für mein Kind eine Zahnzusatzversicherung abschliessen?
So früh wie möglich – idealerweise bevor eine Zahnfehlstellung festgestellt wird. Zusatzversicherungen dürfen Gesundheitsfragen stellen und bekannte Probleme ausschliessen.
Bekomme ich Mutterschaftsentschädigung, wenn ich gerade erst in die Schweiz gezogen bin?
Voraussetzung sind 9 Monate AHV-Versicherung vor der Geburt, davon mindestens 5 Monate Erwerbstätigkeit, und ein Arbeitsverhältnis bei der Geburt. Ob Versicherungszeiten aus Deutschland angerechnet werden, klärst du am besten früh mit der Ausgleichskasse deines Arbeitgebers.
Bekommt mein in der Schweiz geborenes Kind den Schweizer Pass?
Nein. Die Schweiz kennt kein Geburtsortprinzip. Ein Kind deutscher Eltern ist deutsch und bekommt eine Aufenthaltsbewilligung wie die Eltern. Den deutschen Pass beantragst du bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat.

Stand: Oktober 2026. Quellen: BAG (Prämien 2026), Bundesgesetz über den Erwerbsersatz (EO), KVG.