Vieles auf dieser Website gilt für Österreicherinnen und Österreicher genauso wie für Deutsche – beide sind EU-Bürger, beide profitieren von der Personenfreizügigkeit. Unterschiede gibt es vor allem bei dem, was ihr in Österreich abwickeln müsst: Meldeamt, Familienbeihilfe, Pension. Hier ist alles Wichtige auf einer Seite.
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Visum: Mit Arbeitsvertrag gibt es nach dem Zuzug die Aufenthaltsbewilligung B.
- C-Ausweis nach 5 Jahren: wie für Deutsche.
- Abmeldung in Österreich: innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes.
- Kinder: Statt Familienbeihilfe gibt es in der Regel Schweizer Familienzulagen über den Arbeitgeber.
- Pension: Österreichische Versicherungszeiten bleiben erhalten.
Bewilligung und C-Ausweis
Als EU-Bürger braucht ihr kein Visum. Ihr meldet euch nach dem Zuzug bei der Gemeinde an und erhaltet mit einem unbefristeten oder mindestens einjährigen Arbeitsvertrag die Aufenthaltsbewilligung B für fünf Jahre. Ehepartner und Kinder kommen über den Familiennachzug mit.
Österreich gehört zu den Staaten, deren Bürger die Niederlassungsbewilligung C bereits nach fünf Jahren erhalten können – genau wie Deutsche. Danach entfällt unter anderem die Quellensteuer.
Was ihr in Österreich erledigen müsst
| Abmeldung beim Meldeamt | Innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe des Hauptwohnsitzes, mit Lichtbildausweis. Gib die neue Adresse oder zumindest das Zielland an. Die Bestätigung braucht ihr später für Zoll und Kündigungen. |
| Finanzamt / Familienbeihilfe | Wegzug und neue Zuständigkeit melden – siehe Familienbeihilfe weiter unten. |
| Sozialversicherung | Ende der Beschäftigung und Wegzug klären, Versicherungszeiten-Auszug für die Unterlagen aufheben. |
| ORF-Beitrag | Hängt am Hauptwohnsitz. Nach der Abmeldung prüfen, dass keine weiteren Vorschreibungen kommen. |
| Verträge | Miete, Strom, Internet, Handy und Versicherungen rechtzeitig kündigen – Kündigungsfristen früh einplanen. |
| Auslandsösterreicher | Nach dem Umzug die neue Adresse der österreichischen Vertretung melden oder sich online registrieren – wichtig für Pass, Wahlen und Notfälle. |
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Familienbeihilfe und Schweizer Familienzulagen
Für Familienleistungen gelten die EU-Koordinierungsregeln, die auch im Verhältnis zur Schweiz angewendet werden. Vorrangig zuständig ist grundsätzlich der Staat, in dem gearbeitet wird. Ein anderer Staat zahlt höchstens eine Ausgleichszahlung, wenn seine Leistung höher wäre.
- Ganze Familie in der Schweiz, Arbeit in der Schweiz: Die Schweiz ist zuständig. Ihr erhaltet die Familienzulagen des Kantons, in dem euer Arbeitgeber sitzt – mindestens CHF 215 pro Kind und Monat.
- Ein Elternteil arbeitet weiter in Österreich: Dann kann Österreich zuständig bleiben oder eine Ausgleichszahlung leisten. Die beantragt ihr beim Finanzamt mit dem Formular Beih38.
Wichtig: Beantragt zuerst im vorrangig zuständigen Staat – falsche Reihenfolge führt zu langen Wartezeiten. Ein Wechsel der Zuständigkeit gilt jeweils ab dem ersten Tag des Folgemonats. Bei Fragen hilft der Familienservice des Bundeskanzleramts.
Pension: Zeiten aus beiden Ländern zählen
Eure in Österreich erworbenen Versicherungszeiten bleiben erhalten. Für die Frage, ob ihr überhaupt Anspruch auf eine Pension habt, werden die Zeiten aus allen beteiligten Staaten zusammengerechnet. Ausbezahlt bekommt ihr später aus jedem Staat eine Teilpension für die dort zurückgelegten Zeiten – aus Österreich die Pension, aus der Schweiz die AHV-Rente (und gegebenenfalls Leistungen der Pensionskasse).
Den Antrag stellt ihr beim zuständigen Pensionsversicherungsträger eures Wohnsitzstaats und gebt dort eure Zeiten im anderen Land an. Ein separater Antrag in jedem Land ist nicht nötig.
Was ihr in der Schweiz erledigen müsst
- Anmeldung bei der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug – so läuft's.
- Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten für alle Familienmitglieder abschliessen – Kosten & Franchise.
- Umzugsgut mit dem Formular 18.44 zollfrei einführen – Umzug, Auto & Zoll.
- Auto innerhalb von 12 Monaten auf Schweizer Kontrollschilder einlösen.
- Führerschein innerhalb von 12 Monaten in einen Schweizer Führerausweis umtauschen.
- Konto eröffnen – manche Banken gehen schon vor dem Umzug: Bankkonto-Vergleich.
Alle Schritte mit Fristen zum Abhaken: Checkliste Auswandern Schweiz.
Was Österreicher in der Schweiz oft überrascht
- Krankenkasse pro Kopf: Statt Beiträgen vom Lohn zahlt jede Person eine eigene Prämie – auch die Kinder. Dazu kommen Franchise und Selbstbehalt. Familien mit tieferem Einkommen erhalten Prämienverbilligung.
- Familienzulagen kommen mit dem Lohn: Der Arbeitgeber zahlt sie aus, nicht das Finanzamt.
- Quellensteuer: Mit B-Ausweis wird die Steuer meist direkt vom Lohn abgezogen – Steuern in der Schweiz.
- Sprache: Im Alltag wird Schweizerdeutsch gesprochen, in Schule und Behörden Hochdeutsch. Mit österreichischem Deutsch kommt ihr gut zurecht.
- Schule: Kindergarten ist in den meisten Kantonen zwei Jahre lang und Teil der obligatorischen Schulzeit – Schulsystem erklärt.
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Häufige Fragen
Brauche ich als Österreicher ein Visum für die Schweiz?
Bekommen Österreicher den C-Ausweis nach 5 Jahren?
Bekomme ich in der Schweiz weiter österreichische Familienbeihilfe?
Verliere ich meine österreichischen Pensionszeiten?
Quellen: Staatssekretariat für Migration (SEM), Ausweis B und C EU/EFTA; oesterreich.gv.at: Abmeldung aus Österreich, Grenzüberschreitende Familienleistungen in der EU, Pensionsansprüche in mehreren Staaten; BSV, Arten und Ansätze der Familienzulagen (Stand 12.12.2025); Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Umzug in die Schweiz. Stand Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.