Ratgeber · Familie

Fahrplan: Mit Kindern in die Schweiz

Was wann zu tun ist – vom ersten Jobgespräch bis zur Krankenkasse. Für Familien mit Kindern, Schritt für Schritt.

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

WasFristWo
Abmeldung in Deutschlandinnerhalb von 2 Wochen nach AuszugMeldebehörde DE
Anmeldung in der Schweizinnert 14 Tagen nach Ankunft, vor StellenantrittWohngemeinde
Krankenkasse abschliesseninnert 3 Monaten nach Zuzug, rückwirkendKrankenkasse nach Wahl
Familienzulagen beantragenmit StellenantrittArbeitgeber
Führerausweis umtauscheninnert 12 Monaten nach EinreiseStrassenverkehrsamt
Auto anmelden (Übersiedlungsgut)bei der ersten Einreise; Schweizer Schilder spätestens nach 12 MonatenZoll (BAZG), Strassenverkehrsamt

6–12 Monate vorher: Entscheiden & planen

Zum Einlesen: Wer gern ein Buch in der Hand hat, findet hier zwei Ratgeber zum Thema.

1–3 Monate vorher: Wohnung, Konto, Papiere

  • Wohnung suchen – mit vollständigem Dossier, für 4 Personen meist 4 bis 4½ Zimmer. Wohnungssuche · Dossier-Vorlage
  • Mietkaution einplanen – bis zu 3 Monatsmieten, alternativ Kautionsversicherung. Mietkaution
  • Schweizer Konto vorbereiten – manche Anbieter erlauben die Eröffnung schon vor dem Umzug. Bankkonto
  • Dokumente besorgen – Heiratsurkunde, Geburtsurkunden (international), Impfausweise, Zeugnisse der Kinder.
  • Verträge in Deutschland kündigen – Miete, Strom, Internet, Handy, Versicherungen. Viele Verträge haben ein Sonderkündigungsrecht bei Wegzug ins Ausland.
  • Umzugsgut-Liste erstellen – für die zollfreie Einfuhr (Formular 18.44). Umzug & Zoll

Steckdosen: an Adapter denken

In der Schweiz gilt der Steckertyp J. Flache Eurostecker (Handy-Ladegeräte) passen, die runden deutschen Schuko-Stecker (Wasserkocher, Staubsauger) nicht. Ein paar Adapter für die ersten Tage gehören ins Umzugsgepäck.

Umzugswoche

  • In Deutschland abmelden – innerhalb von 2 Wochen nach Auszug, auf Wunsch bis zu 1 Woche vorher.
  • Zoll – Formular 18.44 mit Inventarliste bei der Einreise vorlegen. Alles muss mindestens 6 Monate in eurem Gebrauch gewesen sein.
  • Familienkasse informieren – damit das deutsche Kindergeld sauber endet.

Die ersten 2 Wochen

  • Bei der Gemeinde anmelden – alle Familienmitglieder, vor dem ersten Arbeitstag. So läuft die Anmeldung
  • Kinder einschulen – die Gemeinde bzw. Schulverwaltung teilt sie einer Klasse zu.
  • Familienzulagen – Formular beim Arbeitgeber einreichen. Familienzulagen
  • Konto & Handy – Lohnkonto eröffnen, Schweizer SIM-Karte. Internet & Handy

Die ersten 3 Monate

  • Krankenkasse für alle vier abschliessen – Pflicht innert 3 Monaten, gilt rückwirkend ab Zuzug. Für Kinder gibt es tiefere Prämien. Krankenversicherung
  • Prämienverbilligung prüfen – je nach Einkommen und Kanton. Prämienverbilligung
  • Haftpflicht- und Hausratversicherung – von Vermietern oft erwartet. Versicherungen
  • Kinderbetreuung organisieren – Kita und Tagesstrukturen haben oft Wartelisten. Schule & Kita
  • Führerausweis umtauschen – spätestens innert 12 Monaten, für deutsche Ausweise ohne Kontrollfahrt.

Unser Tipp aus eigener Erfahrung

Legt euch einen Ordner (digital oder auf Papier) mit allen Urkunden, Verträgen und Bestätigungen an. In den ersten Wochen fragt fast jede Stelle nach denselben Dokumenten.

Häufige Fragen

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Umzug mit Schulkindern?
Vor Beginn des neuen Schuljahres (in den meisten Kantonen Mitte August). Dann starten die Kinder gemeinsam mit der Klasse. Ein Wechsel unter dem Jahr ist aber jederzeit möglich – die Gemeinde teilt die Kinder einer Klasse zu.
Müssen wir uns in Deutschland abmelden?
Ja. Wer ins Ausland zieht, meldet sich bei der deutschen Meldebehörde ab – innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug (die Abmeldung ist auch schon bis zu eine Woche vorher möglich).
Was passiert mit dem deutschen Kindergeld?
Mit dem Wegzug und dem Arbeitsbeginn in der Schweiz erhaltet ihr in der Regel Schweizer Familienzulagen. Informiert die Familienkasse über den Umzug, damit keine Rückforderungen entstehen. Arbeitet ein Elternteil weiter in Deutschland, prüfen die Kassen, welches Land vorrangig zahlt.

Quellen: SEM; Kanton Zürich (Aufenthalt EU/EFTA, Führerausweis-Umtausch); BAZG Formular 18.44; Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG). Stand: Oktober 2026.