Familie & Schule

Familienzulagen Schweiz – das Schweizer Kindergeld

Familienzulagen werden in der Schweiz nicht von der Staatskasse überwiesen, sondern über den Arbeitgeber. Wer Anspruch hat und wie viel es gibt.

Johann Lorenz 7 Min. Lesezeit Stand: Oktober 2026

Was sind Familienzulagen?

Familienzulagen sind das Schweizer Äquivalent zum deutschen Kindergeld. Im Unterschied zu Deutschland werden sie aber nicht von der Familienkasse ausgezahlt, sondern über den Arbeitgeber und die Familienausgleichskasse (FAK).

Es gibt drei Arten:

  • Kinderzulage: Für Kinder bis 16 Jahre (bis 20, wenn das Kind erwerbsunfähig ist)
  • Ausbildungszulage: Für Kinder ab 16 Jahren in Ausbildung/Studium, bis 25 Jahre
  • Geburtszulage / Adoptionszulage: Einmalig bei Geburt oder Adoption (kantonal, nicht überall)

Beträge 2026

Bundesrechtlicher Mindestbetrag (seit 2025):

  • Kinderzulage: mind. CHF 215/Monat pro Kind
  • Ausbildungszulage: mind. CHF 268/Monat pro Kind

Viele Kantone zahlen mehr. Zum Beispiel zahlt Zug CHF 330 und Waadt CHF 322 Kinderzulage pro Monat. Alle 26 Kantone im Überblick

Im Vergleich zu Deutschland

Das deutsche Kindergeld (EUR 259 pro Kind und Monat seit 2026) ist ähnlich wie der Schweizer Mindestsatz. In vielen Kantonen sind die Schweizer Familienzulagen jedoch höher.

Antrag stellen – so einfach geht's

  1. Formular vom Arbeitgeber verlangen (oder selbst herunterladen – kantonal unterschiedlich)
  2. Geburtsurkunden der Kinder beilegen
  3. Bei ausländischen Kindern: Familienausweis oder gleichwertiges Dokument
  4. Arbeitgeber leitet Antrag an die Familienausgleichskasse (FAK) weiter
  5. Auszahlung monatlich mit dem Lohn oder separat

Wichtig: Den Antrag sofort nach Aufnahme der Arbeit stellen – rückwirkend sind Nachzahlungen höchstens für fünf Jahre möglich (Art. 24 ATSG).

Grenzgänger – komplizierte Situation

Als Grenzgänger mit G-Ausweis gelten Sonderregeln:

  • Arbeitet nur ein Elternteil – in der Schweiz –, zahlt in der Regel die Schweiz vorrangig die Familienzulagen; Deutschland zahlt allenfalls die Differenz zum Kindergeld
  • Arbeitet der andere Elternteil in Deutschland, ist meist Deutschland vorrangig zuständig
  • Ist das vorrangige Land günstiger, zahlt das andere Land auf Antrag eine Differenz
  • Wenn der andere Elternteil in der Schweiz arbeitet: Prioritätenregel bestimmt wer primär zahlt

Häufige Fragen

Bekomme ich als Neuzuzüger sofort Familienzulagen?
Ja – ab dem ersten Arbeitstag in der Schweiz hast du Anspruch auf Familienzulagen, wenn du erwerbstätig bist. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber.
Was ist der Unterschied zwischen Kinderzulage und Ausbildungszulage?
Kinderzulage: für Kinder bis 16 Jahre (bis 20, wenn das Kind erwerbsunfähig ist). Ausbildungszulage: für Kinder ab 16 Jahren in Ausbildung, bis 25 Jahre, höherer Betrag.
Bekomme ich Familienzulagen als Grenzgänger?
Oft ja. Arbeitet nur ein Elternteil – und zwar in der Schweiz –, zahlt die Schweiz die Familienzulagen vorrangig; Deutschland zahlt allenfalls die Differenz zum Kindergeld. Arbeitet der andere Elternteil in Deutschland, ist Deutschland vorrangig zuständig und die Schweiz zahlt allenfalls eine Differenz (EU-Koordinierungsregeln).
Was wenn beide Elternteile in der Schweiz arbeiten?
Familienzulagen werden nicht doppelt ausgezahlt. Die Reihenfolge regelt Art. 7 FamZG: zuerst wer erwerbstätig ist, dann wer die elterliche Sorge hat, wer überwiegend mit dem Kind lebt, wer im Wohnkanton des Kindes arbeitet und zuletzt wer das höhere Einkommen hat. Die andere Person kann Differenzzahlung beantragen wenn ihr Kanton mehr zahlt.
JL

Über den Autor

Johann Lorenz ist 2023 aus Deutschland nach Liestal (Kanton Basel-Landschaft) ausgewandert. Er betreibt diese Seite, weil er sich genau so einen Guide gewünscht hätte. Mehr erfahren →